Schweizerischer Berufsverband für Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker
      Association Professionnelle Suisse des Physiciens Médicaux
    Associazione Professionale Svizzera dei Fisici Medici
  Swiss Professional Association of Medical Physicists

Die Fachanerkennung SGSMP


Der SBMP ist ein Unterverein der SGSMP. Er vertritt satzungsgemäss die standespolitischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit, Behörden und anderen Fachgesellschaften. Er ist insbesondere für alle Belange der Fachanerkennung SGSMP in Medizinischer Physik verantwortlich.

Der SBMP setzt für alle Fragen zur Weiter- und Fortbildung eine Fachkommission ein. Sie steht dem Vorstand beratend zur Seite und entscheidet über die Zulassung einzelner Kandidaten zur Prüfung für die Erlangung der Fachanerkennung SGSMP. Die Prüfung selbst wird durch eine von der Fachkommission eingesetzte Prüfungskommission durchgeführt. In der Prüfungskommission sind neben der Medizinphysik verwandte Fachgebiete wie Medizin, Strahlenbiologie und Strahlenschutz entsprechend vertreten.


Fachanerkennung - Zuständigkeiten innerhalb der SBMP

  • Der SBMP regelt:
    • die Zulassung zu den Prüfungen;

    • das Weiterbildungsverfahren;

    • das Anerkennungsverfahren;

    • das Prüfungsverfahren;

    • das Fortbildungsverfahren.

  • Der SBMP-Vorstand regelt:
    • die Prüfungsgebühren;

    • die Entschädigung der Mitglieder der Prüfungskommission.

  • Die Fachkommission (Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung der SBMP bestimmt):
    • berät den Vorstand der SBMP zu Fragen der Weiter- und Fortbildung und schlägt Verbesserungsmassnahmen vor;

    • schlägt Massnahmen vor um die Qualität der Weiterbildung zu gewährleisten;

    • erstattet dem Vorstand der SBMP jährlich Bericht;

    • prüft die Zulassung der Kandidatinnen zur Weiterbildung und zur Prüfung;

    • regelt den Inhalt der Prüfungen;

    • prüft die Anerkennung ausländischer Fachanerkennungen.

    • ist zuständig für das Fortbildungsverfahren.

  • Die Prüfungskommission (Mitglieder werden durch den Vorstand bestimmt):
    • lädt zu Prüfungen ein;

    • führt Prüfungen durch;

    • entscheidet über das Bestehen der Prüfung;

    • teil der Fachkommission die Prüfungsergebnisse schriftlich mit;

    • begründet schriftlich das Nichtbestehen einer Prüfung.

Der Weg zur "Fachanerkennung SGSMP"

  • Zulassung zur Weiterbildung:
    Universitätsdiplom in Physik (Diplom-Physiker) oder einem verwandten Gebiet. Verwandte Gebiete werden durch die Fachkommission bestimmt.

  • Inhalt der Weiterbildung:
    • Fachrichtung "medizinische Strahlenphysik": Radio-Onkologie, Nuklearmedizin, diagnostische Radiologie mit Röntgenstrahlen

    • Fachrichtung "medizinische Bildgebung": Nuklearmedizin, diagnostische Radiologie mit und ohne Röntgenstrahlen

    Berufliche Tätigkeit: Umfang - 3 Jahre Vollbeschäftigung.

    Weiterbildung: Grundlagen, Spezial- und Wahlgebiete.

    Schriftliche Arbeit: auf dem Spezialgebiet.

    Mentor: betreut die Kandidatin und trägt die Verantwortung für die Weiterbildung.

    Strahlenschutzkurs: Anerkannt durch das BAG.

  • Anmeldung zum Anerkennungsverfahren:
    an die Fachkommission.

  • Jährliche Berichterstattung des Mentors:
    an die Fachkommission.

  • Prüfungen:
    durch die Prüfungskommission.

  • Fortbildung:
    • Kontinuierliche Fortbildung;

    • Erneuerung der Fachanerkennung alle 5 Jahre.

  • Ausländische Fachanerkennungen:
    Ausländische Fachanerkennungen werden durch die Fachkommission auf Gleichwertigkeit zur Fachanerkennung SGSMP geprüft.
    Die Prüfung erfolgt für jeden Kandidaten einzeln.


Die Bedeutung der Fachanerkennung SGSMP

Die Fachanerkennung SGSMP wird landesweit durch Radio-Onkologen, Strahlenbiologen und dem Bundesamt für Gesundheit als bedeutende Bescheinigung für die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Medizinphysiker anerkannt.

Die Fachanerkennung SGSMP ermächtigt zum Führen des Titels "Medizinphysiker SGSMP".

Die Fachanerkennung SGSMP ist in der schweizerischen Strahlenschutzverordnung (1994) sowie der Beschleunigerverordnung (2004) entsprechend gefordert.

  • Strahlenschutzverordnung Art. 74, Abs. 4 und 5:
    1. Bei Therapieanlagen oder Bestrahlungseinrichtungen müssen die sicherheitsrelevanten und die dosisbestimmenden Elemente mindestens jährlich sowie nach jeder Änderung einer Komponente, welche die Dosisleistung beeinflussen kann, überprüft werden. Die Überprüfung der dosisbestimmenden Elemente muss unter Aufsicht eines Medizinphysikers mit Fachanerkennung der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung erfolgen.
    2. Der Bewilligungsinhaber muss für den Betrieb von medizinischen Beschleunigeranlagen und medizinischen Bestrahlungseinheiten sowie für die Dosimetrie bei der Bestrahlungsplanung einen oder mehrere Medizinphysiker nach Absatz 4 zur Verfügung haben.

  • Verordnung des EDI über den Strahlenschutz bei medizinischen Elektronenbeschleuniger-Anlagen:

    Der Medizinphysiker SGSMP (Art.19) ist insbesondere verantwortlich für die Freigabe der Beschleunigeran-lage für medizinische Behandlungen (Art. 12), die Bestrahlungsplanung und deren Dokumentation (Art. 16, gemeinsam mit dem verantwortlichen Arzt), für alle anlagenspezifischen und medizinphysikalischen Belange des Qualitätssicherungsprogramms (Art 22), für Wartungen und Prüfungen der Beschleunigeranlage (Art. 23) sowie für alle Komponenten des Computernetzwerkes einer Radioonkologie (Art. 26).



Fachkommission

Hans Roser Präsident Basel


Prüfungskommission

Die Mitglieder der Prüfungskommission werden durch die Fachkommission ernnant.

Die Richtlinien für die Erlangung der Fachanerkennung SGSMP

Die Richtlinien und die Anhänge liegen im PDF Format vor:

Bei Bedarf können Sie hier gratis den Acrobat Reader beziehen!

Fortbildungsanerkennung

Das Formular für die Fortbildungsanerkennung liegt im Word Format vor:


6/2008